Erben und vererben
Die Initiative „Leben in unseren Wohnviertel Südbahnhof, Glaskopf, Hansenhaus“ hatte zum Thema „Erben und Vererben“ Rechtsanwalt Winfried Nagel, auch Mitglied der Hansenhausgemeinde, in die Räume der Hansenhausgemeinde in die Gerhart-Hauptmann-Straße 1 eingeladen.
25 Zuhörerinnen und Zuhörer lauschten seinen spannenden Worten bei Kaffee, Tee und Kreppeln.
Rechtsanwalt Nagel begann seinen Vortrag mit den 5 typischen Irrtümern im Erbrecht.
„Der größte Irrtum ist der, dass dem Ehegatten nach dem Tod des anderen automatisch alles gehört“. Viele denken, die Kinder würden erst nach dem Tod des zweiten Partners erben.
Laut Gesetz werden Kinder automatisch bedacht, ohne Testament erben die Kinder die Hälfte des Nachlasses.
In einem sogenannten Berliner Testament können Partner den jeweils anderen zunächst als Alleinerben einsetzen und hiermit festlegen, dass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Partners erben.
Ein Berliner Testament können nur beide Partner gemeinsam ändern.
Nach dem Tod des einen kann der andere nichts mehr umschreiben.
Rechtsanwalt Nagel berichtete als 2. Erbrechts Irrtum davon, dass es weitverbreitet sei, zu glauben, man könne seine Kinder enterben. Das ist falsch. „Enterben“ bedeutet, dass man z.B. ein Kind als den gesetzlich Erbberechtigten ausschließt. Trotzdem haben Kinder einen gesetzlichen „Pflichtteilsanspruch“.
Rechtsanwalt Nagel klärte noch über die steuerlichen Freibeträge auf.
Wer ein Erbe antreten soll, das überschuldet ist, muss zwingend innerhalb einer Frist von 6 Wochen das Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht oder einem Notar.
Die Frist beginnt im Zweifel zum Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Todesfall Kenntnis erlangt hat!
Viele Zuhörer stellten ganz konkret Fragen anhand Beispiele, die sie darstellten.
Rechtsanwalt Nagl gab auch hier erschöpfend Antworten. Er hatte von kuriosen Beispielfällen zu berichten, die ihm im Laufe seiner aktiven Tätigkeit begegnet waren.
Der eine oder andere Zuhörer konnte sein bestehendes Wissen über das Erbrecht ergänzen und sich persönlich über bestehende und vorhandene Regelungen überprüfen.
Viele interessante Fragen konnten geklärt werden und alle Beteiligten waren der Auffassung, dass diese Veranstaltung ihre Erkenntnisse erweitert haben und ein großer Gewinn war.
Vielen Dank an Winfried Nagel für den unterhaltsamen Vortrag auch noch mal von dieser Stelle aus.
Marianne Wölk