Jahreshauptversammlung der Hansenhaus-Gemeinde 2018

Protokoll der Jahreshauptversammlung der Hansenhaus-Gemeinde 1934 e.V.

am 16.03.2018 in den Räumen der Gerhart-Hauptmann-Schule

TOP 1: Der Vorsitzende Jochen Wölk eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüßt die Anwesenden.

TOP 2: Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. Anzahl der Gesamtmitglieder 371, anwesende Mitglieder 41
Anlage 1: Anwesenheitsliste

TOP 3: Es wird festgestellt, dass die Tagesordnung ordnungsgemäß den Mitgliedern zugegangen ist und dagegen keine Einwände erhoben werden.
Anlage 2: Hansenhaus-Nachrichten 2017 Heft 4 S. 4

TOP 4: Der Vorsitzende verliest die Namen der verstorbenen Mitglieder und bat die anwesenden Mitglieder sich zum ehrenden Gedenken zu erheben.

TOP 5: Der Vorsitzende verlas die Namen der zu ehrenden Mitglieder für:

60 Jahre Mitgliedschaft – Heinz Sebald
40 Jahre Mitgliedschaft – GabyVogel
40 Jahre Mitgliedschaft – Erika Herrmann
25 Jahre Mitgliedschaft – Hans Acker
25 Jahre Mitgliedschaft – Renate Grebing

TOP 6: Der Vorsitzende erstattete seinen Bericht über die vergangenen Veranstaltungen und über die neuen Angebote für Kinder die „Samba Kids“.
Er gab einen Ausblick für das kommende Jahr und wünschte sich mehr Engagement von jüngeren Mitgliedern.
Neue Ideen sollen vom Vorstand gerne entgegengenommen werden.

Der Kassierer Volker Robeck erstattete seinen Bericht, der als Anlage beigefügt wird.
Anlage 3

Die Rosemarie Berghöfer erstattete für die Revisoren ihren Bericht und beantragte die Entlastung des Kassierers.

TOP 7: Aussprache zu den gegebenen Berichten hat stattgefunden.

TOP 8: Die Mitglieder haben bei 2. Enthaltungen, einstimmig dem Vorstand und dem Kassierer mit 42 Stimmen Entlastung erteilt.

TOP 9: Der Vorsitzende hat den Text zu Satzungsänderung verlesen, sie lautet wie folgt:
Änderung der §§ 3, 4 und 11 der Satzung

Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:

I § 3 der Satzung, der folgenden Wortlaut hat,

Die Hansenhaus-Gemeinde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts II. „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der Fassung vom 16.03.1976. Zweck und Aufgabe des Vereins ist insbesondere die Förderung des Siedlungswesens, des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie die Bewahrung heimatlichen Brauchtums.
Zur Erreichung ihrer Ziele stellt sich die Hansenhaus-Gemeinde
folgende Aufgaben:

a) Errichtung und Pflege örtlicher Grünanlagen und Spielplätze
b) Bekämpfung des Lärms in den Wohngebiete
c) Unterstützung des heimatlichen Brauchtums durch öffentliche Veranstaltungen
d) Unterstützung der Siedler durch Lehrveranstaltungen
e) Wahrnehmung stadtteilbezogener Belange

Umweltschutzmaßnahmen werden von dem Verein besonders aktiv gefördert und unterstützt.

Die Hansenhaus – Gemeinde will ferner:
Turnen, Gymnastik und Spiele pflegen und deren ideellen Charakter
Bewahren, den Sport von Kindern und Jugendlichen fördern.

erhält nunmehr folgende Fassung

Die Hansenhaus-Gemeinde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck und Aufgabe des Vereins ist insbesondere die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Sports, des Siedlungswesens, des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie die Bewahrung heimatlichen Brauchtums.
Zur Erreichung ihrer Ziele stellt sich die Hansenhaus-Gemeinde folgende Aufgaben:

a. Einrichtung von Turn-, Sport- und Gymnastikgruppen für alle Altersgruppen
b. Errichtung und Pflege örtlicher Grünanlagen, Spazierwege und Spielplätze
c. Bekämpfung des Lärms in den Wohngebieten
d. Unterstützung des heimatlichen Brauchtums durch öffentliche Veranstaltungen
e. Unterstützung und Förderung kultureller Angebote Im Stadtteil
f. Die Wahrnehmung stadtteilbezogener Belange

II § 4 der Satzung, der folgenden Wortlaut hat

Die Hansenhaus-Gemeinde ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es werden keine Anteile ausgeschüttet. Kein Mitglied darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Verwaltungsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden.

erhält stattdessen folgende Formulierung:

a) Die Hansenhaus-Gemeinde ist selbstlos tätig; sie erfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

b) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Hansenhaus-Gemeinde fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

d) Mitglieder, die sich ehrenamtlich für die Zwecke der Hansenhaus-Gemeinde betätigen, einschließlich des ehrenamtlichen Vorstandes, haften bei Schäden, die sie während ihrer Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und werden im Übrigen von der Haftung freigestellt.

III § 11 der Satzung, der folgenden Wortlaut hat

Die Turn-, Sport-, Gymnastik- und sonstigen Gruppen der Hansenhaus-Gemeinde bestimmen ihre Sprecher.
Der Von der Siedlergemeinschaft gewählte Vertreter gehört als Beisitzer dem Vorstand an.

wird ersetzt durch folgende Formulierung

Die Sprecher der Turn-, Sport-, Gymnastik und sonstigen Gruppen der Hansenhaus- Gemeinde sowie der von der Siedlergemeinschaft gewählte Vertreter können bei Bedarf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.

Die Satzungsänderung nach der Empfehlung des Finanzamtes wurde einstimmig angenommen und einstimmig mit 44 Stimmen angenommen.

TOP 10: Dr. Ralf Musket wurde zur Wahlkommission einstimmig bestimmt.

TOP 11: Die Feststellung der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 41 Mitglieder.

TOP 12: Es waren Nachwahlen zum Vorstand notwendig geworden, durch Rücktritt der bisherigen Vorstandsmitglieder Helmut, Muth, Katja Kuske, Helmut Hebert, sowie Ingrid und Eldor Grickgat.

Fred Ruppersberg wurde einstimmig zum 2. Kassierer gewählt.
Er hat die Wahl angenommen.

Laura Starostzik wurde einstimmig zur 1. Schriftführerin gewählt.
Sie hat die Wahl angenommen.

Cornelia Österreich wurde einstimmig zur 2. Schriftführerin gewählt.
Sie hat die Wahl angenommen.

Udo Nieft wurde einstimmig als Beisitzer in den Vorstand gewählt.
Er hat die Wahl angenommen.

TOP 13: Der Vorsitzende Jochen Wölk erstattete Bericht zu den Veränderungen der Bismarckpromenade, die nach einer Begehung mit dem Bürgermeister Wieland Stötzel vom Grünflächenamt der Stadt Marburg vorgenommen worden sind.

TOP 14: Die stellvertretende Vorsitzende Marianne Wölk gab den Veranstaltungskalender bekannt.

TOP 15: Verschiedenes:

1. Rosemarie Berghöfer kümmert sich zukünftig um die Plakate.
2. Die Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Straße beantragen einen Mülleimer und Hundeausgabebeutel, damit die Beutel nicht in grünen Tonnen der Anwohner landen.
3. Jörg Messer regt einen Schnitzel-Abend an, den er mit organisieren möchte.

Die Sitzung wurde beendet und die Mitglieder gingen zum gemütlichen Ausklang über.

Marianne Wölk
als Schriftführerin

Hans-Joachim Wölk
als Vorsitzender und Versammlungsleiter